Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Anmeldung, Reisebestätigung
a) Mit Ihrer schriftlichen, fernmündlichen oder mündlichen Reiseanmeldung bieten Sie Royal Touristik GmbH den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Für uns wird der Vertrag dann verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigen.
Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot unsererseits vor, an das wir uns 10 Tage gebunden halten. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme des geänderten Angebotes erklären.
b) Ein Reiseanmelder, der auch andere Teilnehmer anmeldet, haftet für die vertraglichen Verpflichtungen aller angemeldeten Personen.

2. Zahlung des Reisepreises
a) Bei Vertragsabschluss ist pro Person eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises zu leisten. Ein Sicherungsschein wird ausgehändigt. Die Restzahlung darf nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von 651 k Abs. 3 BGB erfolgen.
b) Sofern Royal Touristik die Reise nicht mehr aus den in diesen Bedingungen genannten Gründen einseitig absagen kann, ist die Restzahlung ohne gesonderte Zahlungsaufforderung 4 Wochen vor Reiseantritt zu zahlen, damit ein fristgerechter Versand der Reiseunterlagen erfolgen kann.
c) Die vollständige Zahlung des Reisepreises ist Voraussetzung für die Aushändigung der Reiseunterlagen und des Sicherungsscheines. Die Reiseunterlagen werden nach Eingang des restlichen Reisepreises ca. 10 Tage vor Abreise zugesandt.
Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises haben Sie keinen Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen und Erbringung der Reiseleistungen seitens Royal Touristik. In diesem Fall ist Royal Touristik berechtigt, Schadensersatz wegen Nicht Erfüllung zu verlangen.
d) Bei Reiseanmeldung weniger als 4 Wochen vor Reiseantritt wird der gesamte Reisepreis nach Erhalt der Bestätigung sofort in einer Summe fällig.
e) Alle anfallenden zusätzlichen Kosten und Aufwendungen für kurzfristige Buchungen und andere Nebenleistungen wie z.B. das Besorgen von Visa gehen zu Lasten des Reisenden und werden gesondert berechnet.
f) Umbuchungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.

3. Leistungen/Preise
Der Inhalt und Umfang der vertraglichen Leistungen bestimmt sich nach den Leistungsbeschreibungen und Preis-angaben des Reisekataloges sowie nach der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, Änderungen und sonstige Zusicherungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von Royal Touristik schriftlich bestätigt sind. Werden im Rahmen der Reise oder zusätzlich zu dieser Reiseleistungen vermittelt, z.B. Anschlussflüge, so erbringt Royal Touristik Fremdleistungen, sofern in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hin-gewiesen wird. Wir haften daher nicht für die Durchführung dieser Fremdleistungen selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesen Fällen nach den Bedingungen des vermittelten Unternehmens, auf die der Reisende ausdrücklich hingewiesen wird und die ihm auf Wunsch zugängig gemacht werden. Royal Touristik haftet nicht für Leistungsstörungen bei Veranstaltungen, die sich der Reisende am Zielort zusätzlich durch Dritte vermitteln lässt.

4. Leistungs- und Preisänderungen, Kündigung und Rücktritt durch Royal Touristik
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reise Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und die von uns nicht wider treuen Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamt zuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Royal Touristik wird Sie von derartigen Abweichungen einzelner Reiseleistungen unverzüglich informieren, sofern uns dies möglich ist. Royal Touristik kann in den nachfolgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen.
a) Wir können ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Royal Touristik, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Royal Touristik muss jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt werden, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
b) Royal Touristik kann bis zu 4 Wochen vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die im Reisekatalog genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
c) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Royal Touristik als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz.
d) Royal Touristik ist berechtigt, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person/Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen.
Royal Touristik ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 20 Tage vor Reiseantritt, über eine beabsichtigte gesetzlich zulässige Preiserhöhung zu informieren. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig.
Sowohl bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises als auch bei erheblicher Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Kunde ohne Gebühren vom Reisevertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn Royal Touristik in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende ist verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber möglichst schriftlich geltend zu machen.
e) Bei einer Mehrwertsteuererhöhung bzw. bei Kerosinzuschlägen seitens der Fluggesellschaften behalten wir uns eine Erhöhung des Reisepreises vor.

5. Rücktritt durch den Kunden
Umbuchen, Ersatzpersonen
a) Sie können jederzeit bis zum Reisebeginn schriftlich von der Reise zurücktreten. Im Falle des Rücktritts können wir eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich nach folgenden Prozentsätzen pro Person vom Reisepreis berechnet:

Pauschalreisen (mit Flug oder Eigenanreise):
bis 31. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
ab 30. Tag vor Reisebeginn 40%
ab 24. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 17. Tag vor Reisebeginn 60%
ab 10. Tag vor Reisebeginn 80%
ab 3. Tag vor Reisebeginn/Nichtantritt der Reise 90%

b) Erscheint der Reisende nicht oder verspätet zur Abfahrt bzw. zum Abflug, kündigt er am Tage des Reisebeginns oder aus Gründen, die nicht von Royal Touristik zu vertreten sind, oder muss er vom Antritt der Reise oder deren Fortsetzung ausgeschlossen werden, so behält Royal Touristik den vollen Vergütungsanspruch.
c) Eventuell Royal Touristik entstehende Mehrkosten aufgrund der Bemühungen, den Reisenden an dessen Reiseziel zu bringen oder weiter zu befördern, gehen zu Lasten des Reisenden. Eine Erstattung erfolgt nur insoweit, als auch Royal Touristik von den Leistungsträgern nicht in Anspruch genommene Leistungen vergütet werden. Dasselbe gilt auch bei nicht in Anspruch genommenen Teilleistungen durch den Reisenden.
d) Auf Ihren Wunsch nehmen wir eine Abänderung der Reiseanmeldung (Umbuchung) vor. Dafür werden € 50,00 pro Person bis zum 31. Tag vor Reiseantritt erhoben. Spätere Änderungen können wir nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den unter Ziff. 5 a) genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.
e) Bis zum Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Dieser tritt dann in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag ein. Hier haften Sie und der Dritte als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstandenen Mehrkosten. Royal Touristik kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
f) Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall bzw. Krankheit oder eines Versicherungspaketes.

6. Haftung
Die Haftung von Royal Touristik für die vereinbarten Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
a) Die vertragliche Haftung von Royal Touristik für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder darauf beruht, dass für den entstandenen Schaden allein ein Leistungsträger verantwortlich ist. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Abkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten.
Royal Touristik haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremd Leistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, z.B. Anschlussflüge oder Verlängerungsaufenthalte.
b) Für Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Royal Touristik beruhen und keine Körperschäden sind, wird eine Haftungsbeschränkung je Person und Reise von € 4.000,00 vereinbart. Liegt der Reisepreis über € 1.300,- ist diese Haftung auf den 3fachen Reisepreis beschränkt.

Sofern Royal Touristik bei grenzüberschreitender Luftbeförderung die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers hinzukommt, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der nur für Flüge in die USA/Canada geltenden Montrealer Vereinbarung. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod und Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern Royal Touristik in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet Royal Touristik nach den für diese geltenden Bestimmungen.
Kommt Royal Touristik bei Schiffsreisen die Stellung des Beförderers zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschiffahrtsgesetzes.

7. Gewährleistung, Mitwirkungspflicht des Reisenden
a) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
b) Der Reisende ist zur Wahrung seiner gesetzlichen Gewährleistungs- und Kündigungsrechte verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten. Der Reisende ist verpflichtet, Royal Touristik im Falle einer Leistungsstörung den auftretenden Mangel unverzüglich anzuzeigen und gem. 651c BGB eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einzuräumen, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder sie wird von Royal Touristik verweigert. Sämtliche Beanstandungen sind gegenüber der Reiseleitung bzw. der örtlichen Vertretung von Royal Touristik anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung nicht erreichbar, so können Beanstandungen direkt gegenüber Royal Touristik in Köln erhoben werden.
c) Gewährleistungsansprüche hat der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende am Sitz von Royal Touristik geltend zu machen. Gewährleistungsansprüche verjähren in 6 Monaten nach dem vertraglichen Reiseende. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren 3 Jahre nach Reiseende. Hat der Reisende Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem Royal Touristik die Ansprüche schriftlich zurückweist.

8. Pass, Visa, Zoll, Devisen, Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen
a) Royal Touristik informiert den Reisenden über die Bestimmungen von Pass, Visa, Zoll und Gesundheitsvorschriften des Reiselandes.
b) Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
c) Der Reisende ist verpflichtet, Besonderheiten in seiner Person und in der seiner Mitreisenden, die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu offenbaren.
d) Alle Nachteile, insbesondere Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.

9. Insolvenzschutz
Royal Touristik hat sich bei der R+V Versicherung versichert. Der Sicherungsschein, der den direkten unmittelbaren Anspruch des Reisenden gegen die R+V Versicherung im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Reiseveranstalters verbrieft, befindet sich bei der Buchungsbestätigung.

10. Allgemeines
a) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Das gleiche gilt für die vorliegenden allgemeinen Preisbedingungen. Mit der Reiseanmeldung erkennt der Reisende für sich und die in der Anmeldung angegebenen Reiseteilnehmer diese Bedingungen und den Inhalt der Reiseanmeldung rechtsverbindlich an.
b) Die Berichtigung von Druckfehlern und offensichtlichen Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
c) Alle Angaben in diesem Katalog entsprechen dem Stand der Drucklegung.
d) Die Reisen sind für Garten- und Pflanzenfreunde zusammengestellt worden und haben Studien- und Informationscharakter. Sollte die vorgesehene botanische Begleitperson ausfallen, behält sich der Veranstalter vor, Ersatz zu stellen. Die Auswahl der Fluggesellschaften, Reedereien, Hotels und anderer touristischer Leistungsträger richtet sich danach, den Zweck der Reise zu erfüllen.
e) Die mit den Reiseunterlagen überlassenen Teilnehmerlisten unterliegen dem Datenschutz und dürfen nicht für Werbezwecke verwendet oder an Dritte weitergegeben werden.

11. Gerichtsstand – Gerichtsstand ist Köln.                                                                                                                                                                                                 Stand der Drucklegung Oktober 2022

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